Ehrenurkunden Anhand der Ehrenurkunden wird der THW-Helfer für seine zeitliche Zugehörigkeit im THW
gewürdigt. Die Ehrenurkunde wird verliehen nach 10, 15, 25, 30 und 40jähriger Zugehörigkeit im THW. Helferzeichen in Gold Kriterien für aktive Helfer:
Mindesttätigkeit im THW ca. 5 Jahre und kontinuierliche, überdurchschnittliche Leistungen und Aktivitäten im Dienst des THW oder einmalige, herausragende Leistung im THW, die diese Auszeichnung rechtfertigt.
Kriterien für Förderer des THW: Besondere, mehrjährige Verdienste um die Förderung des THW oder einmalige, herausragende Förderung, die diese Auszeichnung rechtfertigt. Helferzeichen in Gold mit Kranz
Kriterien für aktive Helfer: Mindesttätigkeit im THW ca. 8 bis 10 Jahre (zeitlicher Abstand zur Auszeichnung mit dem Helferzeichen in Gold ca. 3 bis 5 Jahre) und langjährige, überdurchschnittliche
Aktivitäten und Leistungen im THW oder einmalige, herausragende Leistung im THW, die diese Auszeichnung rechtfertigt. Kriterien für Förderer des THW: Außergewöhnliche, mehrjährige Verdienste um die Förderung des THW
oder einmalige, herausragende Förderung, die diese Auszeichnung rechtfertigt. Ehrenzeichen des THW in Bronze Die Verdienste des Auszuzeichnenden um das Technische Hilfswerk, die mit der Verleihung des
Ehrenzeichens gewürdigt werden sollen, müssen in der Begründung des Vorschlages im einzelnen dargelegt werden. Die Verleihungsvorschläge müssen in ihrer Begründung der höherwertigen
Bedeutung des Ehrenzeichens gegenüber dem Helferzeichen in Gold und in Gold mit Kranz entsprechen. Die Verdienste sollen sich über einen gewissen Zeitraum hin erstrecken. Aber auch eine einmalige
besondere Leistung kann, ohne zeitliche Bindung, zur Verleihung des Ehrenzeichens führen. Im Regelfall sollte für die Verleihung des Ehrenzeichens in Bronze ein Zeitraum von etwa 10 Jahren
seit der Verpflichtung zur Mitarbeit im THW nicht unterschritten werden. Ehrenzeichen des THW in Silber Die Verleihung des Ehrenzeichens in Silber setzt grundsätzlich die vorherige Auszeichnung mit dem
Ehrenzeichen in Bronze voraus. Seit der Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen in Bronze sollten etwa 5 Jahre vergangen sein. Darüber hinaus muss eine Steigerung der bisherigen Verdienste vorliegen. Ehrenzeichen des THW in Gold Die Verleihung des Ehrenzeichens in Gold setzt grundsätzlich die vorherige Auszeichnung mit dem
Ehrenzeichen in Silber und in Bronze voraus. Seit der Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen in Silber sollten etwa 5 bis 8 Jahre vergangen sein und eine wesentliche Steigerung der Verdienste, ins-
besondere seit der Verleihung des Ehrenzeichens in Silber, vorliegen. THW-Ehrenplakette Die Ehrenplakette ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung der Bundesanstalt Technisches
Hilfswerk. Sie dient der Ehrung von Personen, die dem THW als Förderer seit längerer Zeit verbunden sind oder sich im THW bewährt haben (vergl. BGBl. I, Seite 844 und BGBl I, Seite 469): - Institutionen, Vereine und Einrichtun- gen, gegenüber denen das THW eine langjährige Verbundenheit oder besonderen Dank zum Ausdruck bringen will. - Personen, denen andere THW-Auszeichnungen bereits verliehen worden sind oder für die andere Würdigungen nicht in Betracht kommen. THW-Einsatzzeichen für Humanitäre Hilfe im Ausland
Das Einsatzzeichen (Durchmesser 28 mm) zeigt einen goldenen Schriftzug "THW" auf stilisierter blauemaillierter Weltkugel mit goldener, 3 mm breiter Umrandung mit der Aufschrift "Humanitäre Hilfe
im Ausland". Schriftzug auf der Rückseite: "Bundesanstalt Technisches Hilfswerk". Mit dem Eissatzeichen für Humanitäre Hilfe im Ausland werden Verdienste gewürdigt, die THW-Helfer während
eines Auslandseinsatzes der Bundesanstalt Technische Hilfswerk erworben haben. Zugehörigkeitsabzeichen Das Zugehörigkeitsabzeichen zum Technischen Hilfswerk wird ausschließlich an der Zivilkleidung getragen. Es dokumentiert die Verbundenheit mit dem Technischen Hilfswerk. Das Abzeichen wird den
Junghelfern bei Eintritt in das THW und den übrigen Helfern nach Beendigung der Probezeit bei Übernahme als aktiver Helfer vom Ortsbeauftragten überreicht. Die Zeichen können bei der
Dienststelle des Landesbeauftragten angefordert werden. |